Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

2. Honoraranspruch
Der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Honorars nur dann verpflichtet, wenn die pa-preisagentur® innerhalb des vom Auftraggeber festgelegten Zeitraumes einen günstigeren Anbieter ermitteln kann. Wird vom Auftraggeber kein Zeitraum festgelegt, gelten 14 Tage ab Zugang des Auftrages, mindestens jedoch die für den einzelnen Auftrag handelsübliche Bearbeitungszeit als vereinbart. Das Rechercheergebnis verfällt 14 Tage nach Bekanntgabe, es sei denn im Auftrag zur Preisrecherche wurde anderes schriftlich vereinbart. Sollte sich in dieser Zeit das jeweils günstigere Angebot aus der erarbeiteten Preisübersicht seitens des Anbieters als nicht realisierbar erweisen, ist dies unverzüglich der Preisagentur mitzuteilen. Sollte eine kurzfristige Nachrecherche kein günstigeres Ergebnis liefern, wird kein Honorar fällig.

3. Honorarsatz / Zahlungsbedingungen
Ermittelt die pa-preisagentur® günstigere Anbieter für die im Auftrag genannten Produkte und Dienstleistungen, so errechnet sich das Honorar aus 33.33 Prozent der Preisdifferenz des Vorgabepreises zum ermittelten Tiefpreis. Liegt seitens des Auftraggebers keine Preisvorgabe vor , gilt der aktuelle Listenpreis des Produktes. Gibt es keinen Listenpreis für den Auftragsgegenstand , gilt der Mittelwert der durch die pa-preisagentur® ermittelten Preise als Ausgangswert. Sind Pauschalabrechnungen vereinbart, errechnet sich das Honorar gemäß den mit dem Auftraggeber vereinbarten Einzelverträgen. Das Honorar ist ohne Abzug 28 Tage nach Rechnungserhalt fällig.

4. Bedingungen des Auftrages
Das Ausgangsangebot des Kunden muss mindestens 250,- € betragen. Der Auftraggeber ist für die Richtig- und Vollständigkeit seiner Angaben gegenüber der pa-preisagentur® verantwortlich. Das Preisermittlungsergebnis, der Preisspiegel bzw. die Marktanalyse wird dem Auftraggeber per Briefpost oder Telefax übermittelt. Die Honorarabrechnung erfolgt frühestens zu diesem Zeitpunkt.

5. Haftung
Die pa-preisagentur® übernimmt keine Haftung für die Abwicklung des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragspartner der/des gesuchten Objekte(s) oder Leistung(en). Insbesondere verzichtet der Auftraggeber gegenüber der pa-preisagentur® auf alle Rückgriffs- oder Schadensersatzansprüche im Falle einer gestörten Vertragsabwicklung mit dem Vertragspartner des angestrebten Hauptvertrages. Siehe jedoch Punkt 2!

6. Teilunwirksamkeitsbestimmung
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses Auftrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.

7. Datenspeicherung
Kundendaten werden, soweit geschäftsnotwendig, EDV-technisch erfasst und verarbeitet.

8. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Gerichtsstand richtet sich nach den Bestimmungen des BGB.

fachverband der pa-preisagenturen deutschlands e.V. .
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