Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage
dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Von diesen
Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur durch unsere
schriftliche Bestätigung wirksam.
2. Honoraranspruch
Der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Honorars nur dann
verpflichtet, wenn die pa-preisagentur® innerhalb des vom
Auftraggeber festgelegten Zeitraumes einen günstigeren Anbieter
ermitteln kann. Wird vom Auftraggeber kein Zeitraum festgelegt,
gelten 14 Tage ab Zugang des Auftrages, mindestens jedoch die
für den einzelnen Auftrag handelsübliche Bearbeitungszeit als
vereinbart. Das Rechercheergebnis verfällt 14 Tage nach
Bekanntgabe, es sei denn im Auftrag zur Preisrecherche wurde
anderes schriftlich vereinbart. Sollte sich in dieser Zeit das
jeweils günstigere Angebot aus der erarbeiteten Preisübersicht
seitens des Anbieters als nicht realisierbar erweisen, ist dies
unverzüglich der Preisagentur mitzuteilen. Sollte eine
kurzfristige Nachrecherche kein günstigeres Ergebnis liefern,
wird kein Honorar fällig.
3. Honorarsatz / Zahlungsbedingungen
Ermittelt die pa-preisagentur®
günstigere Anbieter für die im Auftrag genannten Produkte und
Dienstleistungen, so errechnet sich das Honorar aus 33.33 Prozent
der Preisdifferenz des Vorgabepreises zum ermittelten Tiefpreis.
Liegt seitens des Auftraggebers keine Preisvorgabe vor , gilt der
aktuelle Listenpreis des Produktes. Gibt es keinen Listenpreis
für den Auftragsgegenstand , gilt der Mittelwert der durch die
pa-preisagentur®
ermittelten Preise als Ausgangswert. Sind Pauschalabrechnungen
vereinbart, errechnet sich das Honorar gemäß den mit dem
Auftraggeber vereinbarten Einzelverträgen. Das Honorar ist ohne
Abzug 28 Tage nach Rechnungserhalt fällig.
4. Bedingungen des Auftrages
Das Ausgangsangebot des Kunden muss mindestens 250,- € betragen. Der Auftraggeber ist für die Richtig- und
Vollständigkeit seiner Angaben gegenüber der pa-preisagentur® verantwortlich. Das
Preisermittlungsergebnis, der Preisspiegel bzw. die Marktanalyse
wird dem Auftraggeber per Briefpost oder Telefax übermittelt.
Die Honorarabrechnung erfolgt frühestens zu diesem Zeitpunkt.
5. Haftung
Die pa-preisagentur®
übernimmt keine Haftung für die Abwicklung des Vertrages
zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragspartner der/des
gesuchten Objekte(s) oder Leistung(en). Insbesondere verzichtet
der Auftraggeber gegenüber der pa-preisagentur® auf alle Rückgriffs- oder
Schadensersatzansprüche im Falle einer gestörten
Vertragsabwicklung mit dem Vertragspartner des angestrebten
Hauptvertrages. Siehe jedoch Punkt 2!
6. Teilunwirksamkeitsbestimmung
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen gelten nur bei
schriftlicher Vereinbarung. Sollte eine der Bestimmungen dieses
Auftrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem
Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.
7. Datenspeicherung
Kundendaten werden, soweit geschäftsnotwendig, EDV-technisch erfasst und verarbeitet.
8. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Internationalen
Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Gerichtsstand richtet sich
nach den Bestimmungen des BGB.
fachverband der pa-preisagenturen
deutschlands e.V. .
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